Häufig gestellte Fragen in der Corona-Krise
DPFA allgemein
Alle Bildungseinrichtungen sind bis vorerst für Externe geschlossen. Ihr DPFA-Ansprechpartner nimmt mit Ihnen Kontakt auf und bietet Ihnen ggf. ein digitales Format an.
Allgemeine Fragen der Allgemein- und Berufsbildung
Zum 15. Februar 2021 öffnen Kitas und Grundschulen wieder. Es besteht jedoch keine Schulbesuchspflicht. Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Die Schule ist entsprechend zu informieren.
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Ausnahme sind die Abschlussklassen, die seit 18. Januar 2021 in den Schulen sind. Seit 8. Februar 2021 können auch die Abschlussjahrgänge der beruflichen Ausbildung an den Berufs-, Fach- und Berufsfachschulen der DPFA wieder in Präsenz beschult werden.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns verbleiben Schülerinnen und Schüler aller anderen Schularten und Klassenstufenbis vorerst 7. März 2021 in häuslicher Lernzeit.
Ja. In allen Einrichtungen besteht für Kinder, Schülerschaft und Einrichtungspersonal die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung auf den Fluren und Treppen zu tragen. Im Unterrichts- bzw. Gruppenraum sowie auf dem Gelände gilt in den Kitas, Grundschulen und Horten keine Maskenpflicht. Eltern haben beim Bringen und Abholen der Kinder eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Horteinrichtungen übernehmen die Regelungen der Grundschulen.
Für die Abschlussklassen der weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie das dort tätige Personal gilt Maskenpflicht auf Fluren und Treppenhäusern sowie auf dem Gelände und im Unterricht. Sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, darf die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nach Einnahme des Sitzplatzes im Unterricht abgenommen werden.
Das Kultusministerium hat am 15. Januar 2021 umfassende Maßnahmenbündel je Schulart erlassen. Allen Schulleitungen liegen umfangreiche Informationen zur weiteren Vorgehensweise bei der Umsetzung der Lehrpläne, der Benotung etc. vor. Ihre Schulleitung lässt Ihnen entsprechende Informationen zukommen.
Schulcoaches sind per E-Mail montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Mit der vermehrten Rückkehr von Schülerinnen und Schüler sind auch die Schulcoaches wieder regelmäßig vor Ort.
Allgemeinbildung
Die DPFA führt vorerst keine persönlichen Elterngespräche bzw. -versammlungen durch. Die jeweilige Kita-, Schul- oder Hortleitung bietet ggf. ein digitales Format an und informiert Sie über die entsprechenden Einwahldaten.
Die Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 werden am 15. März 2021 eingezogen. Je nach Nutzung der Notbetreuung im Februar berechnet die Finanzabteilung die individuell zu entrichtenden Elternbeiträge.
Für Fragen zum persönlichen Beitrag senden Eltern eine E-Mail an controlling@dpfa.de. Weiterführende Informationen finden sich im News-Bereich des Schul-Intranets unter https://portal.dpfa.de.
Im (beruflichen) Gymnasium wurden die Kurshalbjahreszeugnisse 12/I (13/I) mit Datum 15. Januar 2021 ausgestellt und zeitnah ausgehändigt.
Die Ausgabe der Kurshalbjahreszeugnisse der Kurshalbjahre 11/I am allgemeinbildenden Gymnasium bzw. 12/I am beruflichen Gymnasium erfolgt am 5. März 2021.
Für alle anderen Klassenstufen erfolgt die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse bei Rückkehr in den Präsenzunterricht.
Nein, die schriftlichen Abiturprüfungen bzw. mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen der (Fach-)Oberschulen finden zu den im Schuljahresablauf 2020/2021 festgelegten Terminen statt.
Die mündlichen Prüfungen finden an den allgemeinbildenden Gymnasien im Zeitraum vom 18. Mai bis 4. Juni 2021 und an den beruflichen Gymnasien vom 17. Mai bis 9. Juni 2021 statt.
Berufsbildung
Die berufs- und fachpraktische Ausbildung bei den Bildungsgängen der Berufsfachschule, Fachschule und Fachoberschule ist im Rahmen der geltenden Vorschriften weiterhin möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Schulleitung zu Ihren individuellen praktikumsbezogenen Fragestellungen.
Die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse erfolgt bei Rückkehr in die Schulen.
Die DPFA-Schulen eröffnen zum Schuljahr 2021/22 Klassen der Ausbildungsrichtungen Sozialassistent und Erzieher an den Standorten Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau.
In Dresden bieten wir zudem die Ausbildung zum Logopäden.
Das Bewerbermanagement läuft auch während der temporären Schulschließung weiter.
Bewerbungen können postalisch, per E-Mail oder über die Webseiten als Online-Bewerbung eingereicht werden. Es erfolgen danach Erstgespräche via Telefon oder Videokonferenz, in denen das weitere Prozedere hinsichtlich Schulvertrag und Co. besprochen werden.
Online-Bewerbung für die Erzieherausbildung!
Online-Bewerbung für die Ausbildung zum Sozialassistenten!
Online-Bewerbung für die Logopädieausbildung!
Weiterbildung
Nein. Eine Vielzahl unserer Angebote findet in digitaler Form statt. Inwiefern Ihr Seminar digital abläuft oder ggf. verschoben wird, erfahren Sie von Ihrem DPFA-Kundenbetreuer. Er wird sich auch bei Ihnen persönlich melden. Die Kontaktdaten unserer Bildungsstätten und Ansprechpersonen finden sich auf unserer Internetseite.
Ja, Ihr Bildungsgutschein hat Gültigkeit und kann für eine anstehende Maßnahme eingesetzt werden.
Das ist abhängig vom Praktikumsbetrieb. Sollte das Praktikum unterbrochen werden, informieren Sie bitte Ihren Kostenträger, damit die Zeit der Unterbrechung entschuldigt ist. Die fehlende Zeit im Praktikum wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
In Abstimmung mit den Kostenträgern (Agentur für Arbeit, der Deutsche Rentenversicherung Bund, Berufsgenossenschaften) werden die Umschulungen weitergeführt. Die Teilnehmer arbeiten in ihren Ausbildungsbetrieben, auch während der Zeit der ausfallenden Berufsschule.
Sollte der Ausbildungsbetrieb schließen, entscheidet dieser in Abstimmung mit dem entsprechenden Rententräger über den weiteren Verfahrensweg der Umschulung. Unberührt davon ist die Prüfungsvorbereitung einzelner Rehabilitanden. Diese erfolgt bei Ihnen daheim, in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie der Sie unterstützenden DPFA-Bildungsstätte.
Die Bildungsstätten der DPFA-Weiterbildung GmbH sind für Sie montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten unserer Bildungsstätten und Ansprechpersonen finden sich auf unserer Internetseite!